Für den Export bestimmter Waren nach Kamerun, muss vor dem Versand ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen werden.
Hierfür wurde von der Kamerunischen Behörde L’Agence des Normes et de la Qualité (ANOR) das Konformitätsprogramm PECAE eingeführt:
Importierte Produkte müssen den lokalen nationalen Standards und/oder technischen Vorschriften Kameruns entsprechen.
Im Rahmen von PECAE wird daher eine Konformitätsbewertung vor dem Versand im Exportland durchgeführt, damit das Konformitätsdokument (CoC) für Kamerun erstellt werden kann und somit die Ware im Zielland durch den Verzollungsprozess kommt.
Das Ziel des PECAE-Systems besteht darin, kamerunische Verbraucher und die Umwelt vor minderwertigen, gefährlichen und gefälschten Waren zu schützen, die nach Kamerun eingeführt werden. Darüber hinaus zielt das Programm darauf ab, faire Geschäftspraktiken für lokale Hersteller und Händler zu fördern.
TÜV Rheinland wurde als externe Inspektionsstelle von der Behörde ANOR akkreditiert, das PECAE-Konformitätsprogramms einschließlich Inspektionen und Produktprüfungen durchzuführen, um abschließend die Konformitätsbescheinigung ausstellen zu können. Hierdurch ermöglicht TÜV Rheinland Ihnen, einen beschleunigten Verzollungsprozess und reibungslosen Marktzutritt für Kamerun.
Regulierte Produkte
Alle Produkte gelten als reguliert und unterliegen somit der Zertifizierungspflicht des PECAE Programms.
Daher muss vor dem Versand der Produkte eine Konformitätsbescheinigung vom TÜV Rheinland vorliegen.
Liste der Produkte, für die im Rahmen des Programms kein Konformitätszertifikat erforderlich ist:
- Importierte Waren mit einem FOB-Wert der Bestellung von weniger als dem Gegenwert von 2.000.000 XAF (ca. 3250 USD)
- Munition, Schusswaffen und Kriegsgeräte
- Spenden und Lieferungen an diplomatische und konsularische Vertretungen sowie an mit den Vereinten Nationen verbundene Organisation, die für den Eigenbedarf importiert werden
- Spenden ausländischer Regierungen oder internationaler Organisationen an die kamerunische Verwaltung, anerkannte Stiftungen, Wohltätigkeitsorganisationen und humanitäre Organisationen
- Sprengstoffe und pyrotechnische Artikel
- Lebende Tiere
- Zeitungen und Zeitschriften
- Persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände
- Postpakete und Handelsmuster
- Edelsteine und Metalle
- Kunstwerke
- Zement
Produkte welche nur über Route A zugelassen werden können:
- Zucker
- Getreide und Hülsenfrüchte wie Reis, Bohnen usw. sowie deren Mehl
- Düngemittel
- Tierische und Fischereiprodukte (frisch und gefroren - unverarbeitet)
- Frische Milchprodukte
- Frische landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Gebrauchtwaren oder Second-Hand-Waren
- Speiseöle
- Kosmetika
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DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH