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Zeichenmissbräuche

Zeichenmissbräuche

Die von uns vergebenen DIN-Zeichen stehen für Qualität, Zuverlässigkeit, Sicherheit, Verbraucher- und Umweltschutz und damit für durchweg positive Attribute.

Mit ihnen kann ein Zertifikatinhaber seine Produkte bzw. Dienstleistung kennzeichnen, sofern er bei DIN CERTCO ein ordnungsgemäßes Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren durchlaufen hat. Dieses Zertifizierungsverfahren wird nach strengen Akkreditierungsregeln durchgeführt und begründet damit den Erfolg und das Ansehen der DIN-Zeichen. Selbstverständlich entstehen durch dieses Verfahren Kosten, die der Zertifikatinhaber tragen muss.

Arten von Zeichenmissbräuchen

Leider kommt es vereinzelt vor, dass unsere DIN-Zeichen missbräuchlich verwendet werden. Dieser Zeichenmissbrauch kann verschiedene Formen annehmen:

  • Ein Hersteller oder Händler nutzt das international geschützte DIN-Zeichen ohne gültiges Zertifikat, indem er z. B. seine Produkte unerlaubt mit dem DIN-Zeichen kennzeichnet und damit vom Ansehen und der Bedeutung der Marke DIN auf deutschen und internationalen Märkten profitiert.
  • Ein Zertifikat ist nicht mehr gültig und wurde von DIN CERTCO gelöscht. Damit erlischt auch automatisch das Nutzungsrecht für das entsprechende DIN-Zeichen.
  • Am Produkt wurden Änderungen vorgenommen, ohne diese schriftlich DIN CERTCO mitzuteilen. Aus diesen Änderungen können Ergänzungs- oder Typprüfungen und Zertifikatanpassungen resultieren.
  • Das DIN-Zeichen wird auch neben anderen Produkten geführt, die nicht zertifiziert sind oder wird ohne dazugehörige Registernummer genutzt.

Zum Schutz unserer Kunden und des DIN-Zeichens können und werden wir es jedoch nicht akzeptieren, dass sich Zeichenmissbräuche am Markt etablieren. Jeder Zeichenmissbrauch wird daher von uns konsequent verfolgt, und wir behalten uns zivilrechtliche Schritte wie z. B. Schadenersatzansprüche vor.

Im Interesse unserer ehrlichen Kunden und, um Zeichenmissbräuche schneller verfolgen zu können, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Sollte Ihnen ein Zeichenmissbrauch auffallen, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Einen Überblick über die gültigen Zertifikate finden Sie in unserer Datenbank.

Vielen Dank!

Ihr DIN CERTCO Team

FAQ

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Warum ist die Nutzung z. B. der Wortmarke "DINplus" ein Zeichenmissbrauch?

Die Wortmarke DINplus (z. B. „DINplus“ oder „DIN+“) darf nicht genutzt werden, da es sich um einen Zeichenmissbrauch handelt. Die rechtliche Grundlage dafür ist verankert im Markenschutzgesetz.

Wortmarken aber auch Unternehmenskennzeichnungen werden durch §§ 14, 15 MarkenG als ausschließliches Recht des Markeninhabers geschützt. Das Markenrecht schützt die Interessen des Inhabers durch § 14 Abs. 2 Nr. 1-3 MarkenG auf vielfältige Weise.

Neben dem Identitätsschutz besteht gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG auch ein Verwechslungsschutz. Im Rahmen dieses Markenschutzes ist lediglich erforderlich, dass die kollidierenden Marken identisch oder ähnlich sind. Erste Voraussetzung ist daher die Zeichenähnlichkeit der Marken. Hierunter fällt z. B. die Nutzung DINplus oder DIN +. Ähnlichkeit ist immer dann geben, wenn zwischen Klang, Bild und Sinn der Marken Übereinstimmung besteht.

Zweite Voraussetzung ist, dass neben der Zeichenähnlichkeit auch die angebotenen Waren oder Dienstleistungen der kollidierenden Marken identisch oder ähnlich sind.

Schließlich muss die Übereinstimmung oder Identität der Marken, das ist die dritte Voraussetzung, zu einer Verwechslungsgefahr führen. Das ist dann der Fall, wenn die angesprochenen Verkehrskreise glauben könnten, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen.

Dieser Schutztatbestand wird relativer Markenschutz genannt, da er von dem Grad der Ähnlichkeit des Zeichens zum einen, und der Waren und Dienstleistungen zum anderen, abhängig ist, aber auch von der Kennzeichnungskraft der älteren Marke beeinflusst wird. Je höher der Bekanntheitsgrad bzw. die Alleinstellung der Marke desto schneller ist eine Verwechslungsgefahr gegeben.

Wie werden die von uns vergebenen Zeichen für zertifizierte Produkte, Dienstleistungen, Personen und Fachbetriebe ordnungsgemäß verwendet?

Das Zeichen darf nur in Verbindung mit der dazugehörigen Registernummer und für die mit der Zertifizierung abgedeckten Produkte verwendet werden. So ist eine Rückverfolgbarkeit zum Zertifikatinhaber gegeben. Die Kontrolle dafür finden Sie in unserer DIN CERTCO Datenbank, in der alle Zertifikatinhaber gelistet sind.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über das entsprechende Merkblatt.

Warum darf der Händler nicht ohne ein Zertifikat bzw. korrekte Kennzeichnung des Produktes, der Person oder Dienstleistung mit dem Zeichen „DINplus“ oder „DIN-Geprüft“ werben?

Die korrekte Kennzeichnung des Produktes führt uns zum Hersteller bzw. zum Zertifikatinhaber und dieser ist in unserer DIN CERTCO Datenbank gelistet und damit ist die Rückverfolgbarkeit zum Zertifikatinhaber gegeben. Der Händler hat aber auch mit Zustimmung des Herstellers die Möglichkeit ein Unterzertifikat zu erwerben und darf somit direkt mit dem Zeichen werben.

Wie erfolgt die Bearbeitung von Zeichenmissbräuchen?

Jeder gemeldete Zeichenmissbrauch wird bei Eingang sorgfältig geprüft. Auf Basis der vorliegenden Informationen und Nachweise bewertet DIN CERTCO den Fall und leitet angemessene Maßnahmen ein.

In einem ersten Schreiben wird der Angezeigte aufgefordert, die unberechtigte Nutzung des Zeichens unverzüglich abzustellen und missbräuchlich gekennzeichnete Produkte aus dem Handel zu nehmen. Außerdem erhält er eine zu unterzeichnende Unterlassungserklärung mit der gleichzeitigen Androhung von Strafgeldern.

Kommt er dieser Aufforderung nicht oder nur in ungenügendem Maße nach, so erhält er nach drei Wochen ein weiteres Schreiben mit der Androhung der Einleitung von rechtlichen Mitteln und der Aufnahme in die Warnliste von DIN CERTCO. Bleibt auch diese Androhung ohne Erfolg, so wird über die rechtlichen Schritte entschieden, der Eintrag in die Warnliste vorgenommen und der Angezeigte hierüber informiert.

In die Warnliste von DIN CERTCO werden Unternehmen (Hersteller oder Vertreiber) aufgenommen, die eines oder mehrere von DIN CERTCO vergebene Zeichen ohne gültige Zertifizierung bzw. Registrierung verwenden.

Auch der Anzeigende wird über den Abschluss des Verfahrens informiert.

Downloads

pdf Flyer für die richtige Nutzung unserer Zeichen 1 MB Download
pdf Merkblatt Sonderprüfungen 150 KB Download
pdf Warnliste der Zeichenmissbräuche 180 KB Download

Kontakt

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

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DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH