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Anerkennung von Prüflaboratorien und Inspektionsstellen

Anerkennung von Prüflaboratorien und Inspektionsstellen

Zur Durchführung von Zertifizierungsverfahren gehört die Zusammenarbeit mit geeigneten (kompetenten) Prüflaboratorien bzw. Inspektionsstellen und externen Experten. Als akkreditierte Zertifizierungsstelle arbeitet DIN CERTCO nur mit von ihr anerkannten Prüflaboratorien, Inspektionsstellen und externen Experten zusammen.

Der Kompetenznachweis von Prüflaboratorien bzw. Inspektionsstellen richtet sich hierbei nach den Anforderungen der internationalen Normen

  • DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ bzw.
  • DIN EN ISO/IEC 17020 „Konformitätsbewertung – Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“

Hierbei werden Akkreditierungen unabhängiger Akkreditierungsstellen oder Anerkennungen behördlicher Stellen berücksichtigt. Sie ersetzen jedoch nicht die abschließende Anerkennung durch DIN CERTCO sowie die Erfüllung weiterer Faktoren wie z. B.:

  • geeignete Ausstattung des Prüfstandes
  • Vorliegen abgeschlossener Versicherungen hinsichtlich Haftung bei Fehlern
  • Regelmäßige Vornahme von Prüfungen und Überwachungen
  • Teilnahme an Ringversuchen Teilnahme am Erfahrungsaustausch etc.
  • Neutralität und Unabhängigkeit

Der Weg zur Anerkennung

Der Antrag auf Anerkennung wird vom Prüflaboratorium oder der Inspektionsstelle schriftlich an DIN CERTCO gerichtet. DIN CERTCO prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob die für die Anerkennung bestehenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden.

Möchte ein Prüflaboratorium im beantragten Bereich gleichzeitig Inspektionen für DIN CERTCO durchführen, besteht die Möglichkeit, dass es sich zusätzlich als Inspektionsstelle anerkennen lässt. Alternativ kann es seine Inspektoren/Auditoren einzeln anerkennen lassen. Es wird in diesem Fall auf das Anerkennungsverfahren von externen Experten verwiesen.

Der Kompetenznachweis erfolgt auf Basis

  • einer gültigen Akkreditierung
  • oder/und eines Audits vor Ort
  • inkl. Unterlagenprüfung und
  • ggf. einer Teilnahme an Vergleichsmessungen bzw. Witness-Audits

Liegt bereits eine einschlägige Akkreditierung des Prüflaboratoriums für das beantragte Prüfgebiet vor, kann ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren durchgeführt werden, das sich in der Regel auf die Prüfung der Akkreditierungsunterlagen sowie des QM-Handbuches des Antragstellers beschränkt. Ansonsten wird in der Regel eine Begutachtung vor Ort erforderlich. Hierzu kann sich DIN CERTCO ggf. externer Begutachter bedienen.

Bei positivem Ergebnis der Begutachtung wird eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit geschlossen und eine Anerkennungsurkunde ausgestellt.

Ein von DIN CERTCO anerkanntes Prüflaboratorium bzw. die Inspektionsstelle unterliegt einer regelmäßigen Überwachung innerhalb des Anerkennungszeitraums von 5 Jahren, um sicherzustellen, dass die Anerkennungsanforderungen weiterhin erfüllt werden. Dies beinhaltet zum einen Unterlagenprüfungen, aber auch die Teilnahme an Erfahrungsaustauschkreisen sowie Ringprüfungen bzw. Witness-Audits für Inspektionsstellen.

Dokumente

pdf Allgemeine Geschäftsbedingungen 273 KB Download
pdf Allgemeine Bedingungen für die Anerkennung und Zusammenarbeit mit Prüflaboratorien und Inspektionsstellen 90 KB Download
pdf Antrag auf Anerkennung 306 KB Download
pdf Gebührenordnung für Prüflaboratorien und Inspektionsstellen 143 KB Download
xlsx Massnahmenplan zur Umstellung auf ISO 17025 (2017) 3 MB Download
pdf Prüfungs-, Registrierungs-, und Zertifizierungsordnung 258 KB Download
pdf Selbstverpflichtungserklärung 19 KB Download

FAQ - Frequently Asked Questions

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Was passiert bei der Umstellung auf die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03?

Die Grundlage für die Anerkennung als DIN CERTCO-Prüflaboratorium ist die internationale Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien. Diese wurde überarbeitet und liegt in der aktuellen Fassung von 2018-03 vor. Für die Anwendung der früheren Ausgabe gibt es noch eine Übergangsfrist bis Ende 2020.

Als Zertifizierungsstelle ist DIN CERTCO ebenfalls dazu verpflichtet, die von uns eingesetzten Prüflaboratorien bis zu diesem Zeitpunkt auf die aktuell gültige Fassung der Norm umzustellen. DIN CERTCO ist bemüht, den hierfür erforderlichen Aufwand für unsere anerkannten Prüflaboratorien auf das Notwendige zu reduzieren.

Welche Schritt sind notwendig? Um die Anerkennung bei uns zu aktualisieren und auf die neue Norm umzustellen, benötigt die DIN CERTCO eine Kopie der neuen Akkreditierungsurkunde inklusive der Anlagen.

Wenn ein von DIN CERTCO anerkanntes Prüflaboratorium momentan keine aktuelle Akkreditierungsurkunde besitzt, kann es DIN CERTCO schriftlich mitteilen, ob bereits eine Reakkreditierung beantragt wurde oder ob durch eine Akkreditierungsstelle bei dem entsprechenden Prüflaboratorium bereits eine Begutachtung angekündigt bzw. durchgeführt wurde.

Für den Fall, dass das anerkannte Prüflaboratorium keine Akkreditierung beantragen will, wird sich DIN CERTCO durch eine Dokumentenprüfung oder/und ein Audit vor Ort von der Prüfkompetenz und die Umsetzung auf die aktuelle Norm überzeugen.

Als dokumentierten Maßnahmenplan benötigt DIN CERTCO den ausgefüllten „Maßnahmenplan (Kochbuch)“ von EUROLAB-D zurück. In Abhängigkeit hiervon prüft DIN CERTCO die Notwendigkeit für ein vor-Ort-Audit.

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