Zur Durchführung von Zertifizierungsverfahren gehört die Zusammenarbeit mit geeigneten (kompetenten) Prüflaboratorien bzw. Inspektionsstellen und externen Experten. Als akkreditierte Zertifizierungsstelle arbeitet DIN CERTCO nur mit von ihr anerkannten Prüflaboratorien, Inspektionsstellen und externen Experten zusammen.
Der Kompetenznachweis von Prüflaboratorien bzw. Inspektionsstellen richtet sich hierbei nach den Anforderungen der internationalen Normen
- DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ bzw.
- DIN EN ISO/IEC 17020 „Konformitätsbewertung – Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“
Hierbei werden Akkreditierungen unabhängiger Akkreditierungsstellen oder Anerkennungen behördlicher Stellen berücksichtigt. Sie ersetzen jedoch nicht die abschließende Anerkennung durch DIN CERTCO sowie die Erfüllung weiterer Faktoren wie z. B.:
- geeignete Ausstattung des Prüfstandes
- Vorliegen abgeschlossener Versicherungen hinsichtlich Haftung bei Fehlern
- Regelmäßige Vornahme von Prüfungen und Überwachungen
- Teilnahme an Ringversuchen Teilnahme am Erfahrungsaustausch etc.
- Neutralität und Unabhängigkeit
Der Weg zur Anerkennung
Der Antrag auf Anerkennung wird vom Prüflaboratorium oder der Inspektionsstelle schriftlich an DIN CERTCO gerichtet. DIN CERTCO prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob die für die Anerkennung bestehenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden.
Möchte ein Prüflaboratorium im beantragten Bereich gleichzeitig Inspektionen für DIN CERTCO durchführen, besteht die Möglichkeit, dass es sich zusätzlich als Inspektionsstelle anerkennen lässt. Alternativ kann es seine Inspektoren/Auditoren einzeln anerkennen lassen. Es wird in diesem Fall auf das Anerkennungsverfahren von externen Experten verwiesen.
Der Kompetenznachweis erfolgt auf Basis
- einer gültigen Akkreditierung
- oder/und eines Audits vor Ort
- inkl. Unterlagenprüfung und
- ggf. einer Teilnahme an Vergleichsmessungen bzw. Witness-Audits
Liegt bereits eine einschlägige Akkreditierung des Prüflaboratoriums für das beantragte Prüfgebiet vor, kann ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren durchgeführt werden, das sich in der Regel auf die Prüfung der Akkreditierungsunterlagen sowie des QM-Handbuches des Antragstellers beschränkt. Ansonsten wird in der Regel eine Begutachtung vor Ort erforderlich. Hierzu kann sich DIN CERTCO ggf. externer Begutachter bedienen.
Bei positivem Ergebnis der Begutachtung wird eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit geschlossen und eine Anerkennungsurkunde ausgestellt.
Ein von DIN CERTCO anerkanntes Prüflaboratorium bzw. die Inspektionsstelle unterliegt einer regelmäßigen Überwachung innerhalb des Anerkennungszeitraums von 5 Jahren, um sicherzustellen, dass die Anerkennungsanforderungen weiterhin erfüllt werden. Dies beinhaltet zum einen Unterlagenprüfungen, aber auch die Teilnahme an Erfahrungsaustauschkreisen sowie Ringprüfungen bzw. Witness-Audits für Inspektionsstellen.
Dokumente
Allgemeine Geschäftsbedingungen | 273 KB | Download | |
Allgemeine Bedingungen für die Anerkennung und Zusammenarbeit mit Prüflaboratorien und Inspektionsstellen | 90 KB | Download | |
Antrag auf Anerkennung | 306 KB | Download | |
Gebührenordnung für Prüflaboratorien und Inspektionsstellen | 143 KB | Download | |
xlsx | Massnahmenplan zur Umstellung auf ISO 17025 (2017) | 3 MB | Download |
Prüfungs-, Registrierungs-, und Zertifizierungsordnung | 258 KB | Download | |
Selbstverpflichtungserklärung | 19 KB | Download |
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DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH