DIN CERTCO arbeitet nur mit von ihr anerkannten externen Experten (Inspektoren, Auditoren, Gutachern oder Bewerter) zusammen.
Inspektoren/Auditoren müssen über produktspezifische und fertigungstechnische Kenntnisse und Erfahrungen des relevanten Anerkennungsbereiches verfügen. Auch müssen sie kompetent in Bezug auf die Durchführung von Audits sein.
Kenntnisse der spezifischen Normen und zertifizierungsrelevanten Dokumente sowie des Ablaufs der Zertifizierung sind ebenfalls für ein eine erfolgreiches Inspektions-/Auditergebnis erforderlich.
Kompetenznachweis erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen nach den international gültigen Normen
- DIN EN ISO 19011 „Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen“ sowie
- DIN EN ISO/IEC 17020 „Konformitätsbewertung – Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“
Der Weg zur Anerkennung
Ein Antrag auf Anerkennung wird vom externen Experten schriftlich an DIN CERTCO gerichtet. DIN CERTCO prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob die für die Anerkennung bestehenden allgemeinen und speziellen Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Aufschlüsselung der Qualifikationsanforderugen ist im Antragsformular zu finden.
DIN CERTCO behält sich das Recht vor, in Ergänzung zu den eingereichten Antragsunterlagen die Kompetenz des Inspektors/Auditors durch ein Witness-Audit zu verifizieren.
Bei positivem Ergebnis der Begutachtung wird die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit DIN CERTCO externe Experten“ geschlossen, und der antragstellende externe Experte erhält auf Wunsch eine auf 5 Jahre befristete Anerkennungsurkunde.
Die von DIN CERTCO anerkannten externen Experten unterliegen einer regelmäßigen Überwachung (z. B. in Form eines Witness-Audits), um sicherzustellen, dass sie weiterhin die Anerkennungsanforderungen erfüllen.
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DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH