Nach der offiziellen Ankündigung der Banque Nationale d`Algerié (Algerische Nationalbank) müssen seit dem 16. Februar 2009 alle Exportwaren nach Algerien gemäß der Vorgabe (16/DGC/2009) ein sogenanntes „Certificat de contrôle de qualité“ (Konformitätszertifikat CoC) einer zugelassenen Zertifizierungs- und Prüfstelle nachweisen.
Dies soll sicherstellen, dass die nach Algerien importierten Produkte den algerischen Normen und technischen Vorschriften entsprechen. Die Bank setzt damit das algerische Gesetz um, welches die Grundlage für die neuen Bestimmungen hinsichtlich der Einfuhr von Gütern nach Algerien regelt. Das Konformitätszertifikat wird für jede Sendung benötigt und ist für die algerische Zollabfertigung notwendig.
Wir schaffen Vertrauen für Ihren Markterfolg!
Durch die Bewertung der Waren gemäß der algerischen Anforderungen und der rechtlichen Bestimmungen unterstützen wir Unternehmen, die nach Algerien exportieren.
Die Bewertung erfolgt auf der Basis bestehender Zertifikate, Prüfberichte und angeschlossener Inspektion. Nach erfolgreich abgeschlossener Überprüfung der Anforderungen werden zwei Originalzertifikate ausgestellt. Der Exporteur benötigt ein Exemplar zur Vorlage bei seiner Bank und sendet das andere an den Importeur zur Freistellung der Waren bei den lokalen Behörden.
Hinweis: Die erforderlichen Antragsunterlagen können Sie in Kürze auf dieser Seite in elektronischer Form abrufen.
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