Kleinkläranlagen sind Ein- oder Mehrkammergruben dienen zur mechanische Vorbehandlung des im Trennverfahren erfassten häuslichen Schmutzwassers für bis zu 50 EW nach DIN EN 12566-1 und DIN EN 12566-4. Diese Anlagen sind zur alleinigen Behandlung des Schmutzwassers nicht geeignet.
Die Zulässigkeit des Einbaus und des Betriebes von Kleinkläranlagen unterliegt den baurechtlichen und wasserrechtlichen Vorschriften. Das erforderliche Ausmaß der Schmutzwasserbehandlung ergibt sich aus den örtlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen des Gewässerschutzes. Hierüber entscheidet die zuständige Behörde. Eine Vorraussetzung für die Zulassung von Kleinkläranlagen ist der Konformitätsnachweis nach DIN 4261-1. Die Übereinstimmung von Absetz- und Ausfaulgruben mit den Anforderungen dieser Norm ist vom Hersteller durch eine Typprüfung gemäß DIN 4261-1 nachzuweisen, die als Zeichnungsprüfung durchgeführt wird.
- Folgende Unterlagen sind vom Hersteller für die Typprüfung einzureichen:
- kurze Beschreibung der Anlage mit Angabe der vorgesehenen Aufgaben und der Bemessungsgrundlage;
- Angaben zum Werkstoff;
- vollständige Zeichnungen, aus denen alle nach dieser Norm geforderten Maße hervorgehen müssen;
- Anleitung für Betrieb und Wartung.
Durch eine DIN-Geprüft Zertifizierung wird diese – in einer neutralen Prüfstelle ermittelte und die geprüfte, zertifizierte und überwachte Qualität dargestellt. Das Zeichen dokumentiert die Übereinstimmung mit in Normen festgelegten Anforderungen.
Prüfung und Zertitfizierung
Grundlage für die Vergabe des Zeichens ist das DIN CERTCO Zertifizierungsprogramm " Kleinkläranlagen; Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung - DIN-Geprüft". Das Programm basiert auf folgender Norm:
- DIN 4261-1 Kleinkläranlagen - Teil 1: Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung
Diese Norm gilt für die mechanische Vorbehandlung des im Trennverfahren erfassten häuslichen Schmutzwassers in Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW nach DIN EN 12566-1 und DIN EN 12566-4. Diese Anlagen sind zur alleinigen Behandlung des Schmutzwassers nicht geeignet. Häusliches Schmutzwasser ist Wasser aus Küchen, Waschräumen, Waschbecken, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen Einrichtungen. In dieser Norm werden die Prüfverfahren und Anforderungen für ordnungsgemäße und sichere Betriebsweise an Kleinkläranlagen definiert.
Nur diejenigen Kleinkläranlagen erhalten das Zeichen "DIN-Geprüft", die ihre Übereinstimmung mit der Norm durch eine erfolgreich bestandene Prüfung und anschließender neutraler Bewertung unter Beweis gestellt haben.
Nach positivem Bewertungsergebnis erteilt DIN CERTCO ein Zertifikat, das auf 5 Jahre befristet gültig ist. Die Registernummer zur eindeutigen Identifizierung des Zertifikats hat folgenden Aufbau: 2V000 (ohne Jahreszusatz)
Alle Zertifikatinhaber werden auf unserer Homepage veröffentlicht und können unter "Zertifikatinhaber / Produkte" abgerufen werden. Hersteller, Planer/Installateure und Verbraucher nutzen diesen Service, um sich über zertifizierte Produkte zu informieren.
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