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Sachverständige Technische Regeln Trinkwasserinstallation und Trinkwasserhygiene (TRWI und TWH)

Sachverständige Technische Regeln Trinkwasserinstallation und Trinkwasserhygiene (TRWI und TWH)

Die Bewertung der Trinkwasserbeschaffenheit sowie der Einhaltung der allgemein anerkannte Regeln der Technik bei Planung, Errichtung und Betrieb einer Trinkwasserinstallation setzt eine entsprechende Fachkunde (Berufsausbildung und Berufserfahrung) der beurteilenden Personen voraus. Diese Personen müssen jederzeit in der Lage sein, die geforderte Qualifikation nachzuweisen.

Zur Anwendung der relevanten DIN Normenreihen und des VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2:2018-01 ist ergänzend zur einschlägigen, abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufserfahrung eine zusätzliche Qualifikation im Bereich der Trinkwasserhygiene erforderlich.

Mit dem DINplus-Zeichen auf der sicheren Seite

DIN plus Trinkwasserhygiene

Ingenieure, Meister oder staatlich geprüfte Techniker geeigneter Fachrichtungen haben die Möglichkeit, ihren Auftraggebern diese Qualifikation durch ein Zertifikat von DIN CERTCO nachzuweisen. Nur der "Sachverständige Trinkwasserhygiene Technische Regeln Trinkwasserinstallation und (TRWI und TWH)" ist berechtigt, das Qualitätszeichen "DINplus" zum Nachweis seiner Fachkenntnisse zu verwenden.

Vertrauen ist gut - DINplus-zertifiziert ist besser!

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Erhöhen Sie das Vertrauen in Ihre Fachkompetenz
  • Nutzen Sie hierfür das hohe Ansehen der Marke DIN im In- und Ausland
  • Das Zertifikat, der personalisierte Ausweis und die zentrale Aufnahme in die DIN CERTCO-Datenbank sorgen für größtmögliche Transparenz
  • Sichern Sie sich Markt- und Wettbewerbsvorteile bei der (öffentlichen) Vergabe von Aufträgen
  • Geben Sie Personalverantwortlichen im Unternehmen eine Entscheidungshilfe
  • Nutzen Sie die Personenzertifizierung als Weiterbildung im Rahmen eines QM-Systems
  • Bestätigen Sie die Aktualität Ihres Wissens bzw. das Ihrer Mitarbeiter

Prüfgrundlagen für "Sachverständige Technische Regeln Trinkwasserinstallation und Trinkwasserhygiene (TRWI und TWH)"

Prüfgrundlage für die Zertifizierung von "Sachverständige Technische Regeln Trinkwasserinstallation und Trinkwasserhygiene (TRWI und TWH)" ist das DIN CERTCO-Zertifizierungsprogramm "Sachverständige Technische Regeln Trinkwasserinstallation und Trinkwasserhygiene (TRWI und TWH)", dem DIN CERTCO-Zertifizierungsausschuss ZA-SV TWH erstellt wurde. Folgende Dokumente sind Grundlage für die Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung:

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung

Alle Teilnehmer müssen über eine Fachausbildung, Meister oder staatlich geprüfter Techniker im SHK-Handwerk) in der Fachrichtung TGA, Umwelt- und Hygienetechnik, Versorgungstechnik, Energie- und Gebäudetechnik oder Verfahrenstechnik verfügen. Zusätzlich wird eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung gefordert (näheres hierzu siehe Zertifizierungsprogramm).

Darüber hinaus müssen sie eine bestandene Hygiene-Prüfung der Kategorie A durch eine VDI-Urkunde nach VDI 6023 Blatt 2, oder eine bestandene Prüfung zur ZVSHK-Schulung „Fachkraft Trinkwasserhygiene“ oder „Fachkraft für Hygiene in der Trinkwasserinstallation“, oder eine bestandene Prüfung der „fit für Trinkwasser“ der Schulungsinitiative für Trinkwasserexperten, nachweisen und Tätigkeitsnachweise über eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung mit Trinkwasser-Installationen als Vollzeittätigkeit (alternativ über Arbeitszeugnisse, Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers oder Referenzen freiberuflicher Tätigkeiten) einreichen.

Prüfung und Zertifizierung

Der Nachweis der theoretischen Fachkenntnisse und der praktischen Fähigkeiten erfolgt im Rahmen einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung.

Bei positiver Bewertung der Prüfungsergebnisse durch DIN CERTCO erhält der "Sachverständige Technische Regeln Trinkwasserinstallation und Trinkwasserhygiene (TRWI und TWH)" ein Zertifikat, das eine Gültigkeit von 5 Jahren hat. Darüber hinaus bekommt er das Zeichennutzungsrecht für das DINplus-Qualitätszeichen im Zusammenhang mit der Prüfung von Trinkwasser-installationen nach VDI-BTGA-ZVSHK 6023 Blatt 2:2018-01 sowie einen Ausweis zur Dokumentation seiner Qualifikation Vor-Ort. Das DINplus-Zertifikat bestätigt ihm die Qualifikation zur eigenständigen

  • Prüfung der geplanten Ausführung
  • Baubegleitung während der Ausführung
  • Hygiene-Erstinspektion vor der Abnahme
  • Festlegung von Probenahmestellen für Trinkwasseruntersuchungen
  • Erarbeitung von Gefährdungsanalysen nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2:2018-01

Die Registernummer zur eindeutigen Identifizierung des "Sachverständige Technische Regeln Trinkwasserinstallation und Trinkwasserhygiene (TRWI und TWH)" hat folgenden Aufbau: PZ-TRWI-000.

Aufrechterhaltung der Fachkenntnisse

Während der Gültigkeit des Zertifikats muss der "Sachverständige TRWI und TWH" regelmäßig nachweisen, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten im relevanten Beriech anwendet. Nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats kann auf Antrag des Zertifikatinhabers die Gültigkeit des Zertifikats um weitere 5 Jahre verlängert werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Einzelpersonen können durch die Personenzertifizierung ihre Kompetenz hervorheben und nachvollziehbar darlegen. Im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems kann die Personenzertifizierung bei der Erfüllung des Elements "Qualifikation" hilfreich sein. Mit dem Zertifikat kann die Fachperson darüber hinaus darstellen, dass ihre Kenntnisse in Bezug auf die Trinkwassernormen und -regelwerke immer "up to date" sind - das schafft Vertrauen!

FAQ - Frequently Asked Questions

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An wen wendet sich die Zertifizierung zum "Sachverständige Technische Regeln Trinkwasserinstallation und Trinkwasserhygiene (TRWI und TWH)"?

Die Zertifizierung "Sachverständige Technische Regeln Trinkwasserinstallation Trinkwasserhygiene (TRWI und TWH)" ist eine personengebundene Zertifizierung. Sie richtet sich an Ingenieure, Meister oder staatlich geprüfte Techniker geeigneter Fachrichtungen und mit mehrjähriger Erfahrung bei der Erstellung von Gutachten mit Gefährdungsanalysen in der Trinkwasserversorgung.

Können sich auch Unternehmen zertifizieren lassen?

Nein, bei der Zertifizierung zum "Sachverständige Technische Regeln Trinkwasserinstallation und Trinkwasserhygiene (TRWI und TWH)" handelt es sich um eine Personenzertifizierung. Sie bezieht sich daher ausschließlich auf die personengebundenen Qualifikationen. Selbstverständlich können sich aber mehrere oder alle entsprechend qualifizierten Personen eines Unternehmens zertifizieren lassen.

Woher weiß man, ob man zur Prüfung zugelassen werden kann?

In unserem Zertifizierungsprogramm finden Sie die Anforderungen und die hierfür erforderlichen Dokumente zum Einreichen. Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren. Nach Eingang der Antragsunterlagen und positiver Bewertung dieser, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, worin der Prüfungstermin und Ort mitgeteilt werden. Diese Auftragsbestätigung gilt auch als Zulassung zur Prüfung. Das Schreiben muss zur Prüfung nicht mitgebracht/vorgezeigt werden.

Welche laufenden Gebühren gibt es nach Abschluss der Erstzertifizierung?

Ab dem Folgejahr der Erstzertifizierung wird pauschal eine kalenderjährliche Nutzungsgebühr für das Zertifikat und das "DINplus"-Qualitätszeichen erhoben. Welche Leistungen hiermit noch abgedeckt sind, entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Gebührenordnung.

Außerdem fordert die Zertifizierung regelmäßige Überwachungsmaßnahmen (im dritten Jahr) wie z. B. fachbezogene Arbeiten, Ausarbeitungen, Planungen, Weiterbildungen, sowie eine Verlängerung der Zertifizierung nach fünf Jahren.

Wer ist Inhaber des Zertifikats?

Es ist eine personengebundene Zertifizierung. Vertragspartner und somit Haftender des Zertifikats ist letztlich der, der die Rechnung begleicht. Wird die Rechnung auf eine Privatperson ausgestellt, so haftet diese. Bei Umstellung auf eine Firma ist diese verantwortlich und muss den Antrag mit Firmenstempel signieren.

Grundsätzlich kann das Zertifikat auch auf eine Privatperson mit Rechnungstellung an die Firma oder umgekehrt erfolgen.

Was passiert, wenn jemand trotz Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen nicht an der Prüfung teilnehmen kann?

Grundsätzlich bleibt die Zulassung zur Prüfung bestehen und der Antragsteller kann an einem der nachfolgenden Termine an der Prüfung teilnehmen. Erst wenn an 3 angebotenen Prüfungsterminen keine Teilnahme erfolgt, wird das Verfahren gebührenpflichtig abgebrochen. In diesem Fall muss ein neuer Antrag auf Erstzertifizierung gestellt werden.

Wann erfolgt die Abrechnung bei DIN CERTCO?

Die Rechnung wird nach Abschluss des Verfahrens mit dem Zertifikat und dem Ausweis zugesandt. Vorkasse-Rechnungen sind auf Wunsch oder in Einzelfällen möglich.

Warum gibt es eine Lizenzgebühr?

Ab dem Folgejahr der Erstzertifizierung wird pauschal eine kalenderjährliche Nutzungsgebühr für das "DINplus"-Qualitätszeichen erhoben. Welche Leistungen hiermit noch abgedeckt sind, entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Gebührenordnung.

Was passiert, wenn ich als Mitarbeiter das Unternehmen verlasse bzw. wechsele?

Das Zertifikat kann grundsätzlich auf den neuen Arbeitgeber oder auf eine Privatperson umgeschrieben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der vorherige Arbeitgeber einer Umschreibung mittels einer Einverständniserklärung zustimmt. Sollte die Einverständniserklärung nicht vorliegen, so ist eine Erstzertifizierung mit neuer Registernummer ohne erneute Prüfung möglich.

Bei einer Umschreibung von einer Privatperson auf die Firma ist eine Einverständniserklärung nicht erforderlich.

In beiden Fällen muss ein Antrag auf Umschreibung gestellt werden.

Was sind die Vorteile als "Sachverständige Technische Regeln Trinkwasserinstallation und Trinkwasserhygiene (TRWI und TWH)"?

  • Erhöhen Sie das Vertrauen in Ihre Fachkompetenz.
  • Nutzen Sie hierfür das hohe Ansehen der Marke DIN im In- und Ausland.
  • Das Zertifikat, der personalisierte Ausweis und die zentrale Aufnahme in die DIN CERTCO-Datenbank sorgen für größtmögliche Transparenz.
  • Sichern Sie sich Markt- und Wettbewerbsvorteile bei der (öffentlichen) Vergabe von Aufträgen.
  • Geben Sie Personalverantwortlichen im Unternehmen eine Entscheidungshilfe.
  • Nutzen Sie die Personenzertifizierung als Weiterbildung im Rahmen eines QM-Systems.
  • Bestätigen Sie die Aktualität Ihres Wissens bzw. das Ihrer Mitarbeiter.
  • Aufnahme in unsere Online Datenbank als DIN-zertifizierter Sachverständiger für Technische Regeln Trinkwasserinstallation und Trinkwasserhygiene inklusive der Darstellung Ihres Firmenlogos, welche gerne für Recherchen genutzt wird.
  • DIN CERTCO als unabhängige und neutrale Zertifizierungsstelle bestätigt Ihre Qualifikation.

Kann ich als Laie bzw. Quereinsteiger ohne Berufserfahrung zugelassen werden?

Nein, die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Grundlage der langjährigen (mind. fünf Jahre) Berufserfahrungen mit Tätigkeitsschwerpunkt in der Trinkwasser-Installationen, dabei Beteiligung an mindestens fünf einschlägigen Gutachten (Erfahrungen in der Erstellung von Gefährdungsanalysen und/oder der Sanierung von Trinkwasser-Installationen).

Wie erfolgt die Prüfung und sind Hilfsmittel erlaubt?

Die schriftliche Prüfung beinhaltet 21 Multiple Choice Fragen. Die simulierte praktische Prüfung erfolgt als gutachterliche Bewertung von in Bildmaterial dargestellten Teilen von Trinkwasser-Installationen ggf. mit Messprotokollen, Analysenberichten, Anlagendokumentation. Abschließend findet eine mündliche Prüfung als Fachgespräch statt. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.

Wo muss ich mich anmelden?

Die Anmeldung zur Prüfung und Zertifizierung erfolgt über DIN CERTCO.

Dokumente

pdf Antrag auf Zertifizierung 184 KB Download
pdf Zertifizierungsprogramm Sachverständige Trinkwasserhygiene 347 KB Download
pdf Gebührenordnung 121 KB Download
pdf Merkblatt Vertragspartner Personenzertifizierung 130 KB Download
pdf Flyer Trinkwasserhygiene 338 KB Download
pdf Flyer Prüfungstermine 2024 107 KB Download
pdf Allgemeine Geschäftsbedingungen 273 KB Download
pdf Prüf-, Registrierungs- und Zertifizierungsordnung 258 KB Download

Sachverständige TRWI und TWH

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Sachverständige Technische Regeln Trinkwasserinstallation und Trinkwasserhygiene (TRWI und TWH)

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Alle Termine finden Sie unter Messen + Termine

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