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Lichttechniker

Lichttechniker

In den letzten Jahren haben sich in der Innen- sowie Außenbeleuchtung von Räumen und Gebäuden neue Technologien entwickelt, die neue Erkenntnisse und Auswirkungen mit sich bringen.

Beleuchtung geht jeden etwas an. Wir verwenden sie in Räumen und Gebäuden, wir nehmen sie wahr, wir brauchen sie.

Begriffe wie Energieeffizienz, intelligentes Licht, Biowirkung von Licht, Wirtschaftlichkeit und vieles mehr werden unter anderem in unserer Zertifizierungsprüfung abverlangt. Unsere anerkannten Schulungspartner bieten hierfür verschiedene Module an, um Sie optimal auf die Prüfung vorzubereiten und Ihnen die elektro- und lichttechnischen Grundlagen sowie praktische Bewertungen, die Lichtplanung und vieles mehr näher zu bringen.

Mit dem Ziel eine Zertifizierung für Lichttechniker aus der Praxis zu entwickeln, haben die DIN CERTCO und Mitglieder des Normenausschusses Lichttechnik bzw. des dazugehörigen Beirates sowie einige Schulungspartner seit einiger Zeit konstruktiv zusammengearbeitet und gemeinsam in einem dafür gegründeten Entwicklungskreis, Kriterien zur Bewertung von Qualifikationsanforderungen nach der DIN 67517 und DIN 67518 definiert.

Vertrauen ist gut – DIN-Geprüft ist besser!

DIN-Geprüft - Lichttechniker

Planer und Betreiber müssen immer wieder zeigen, dass sie auf dem neuesten Stand der Technik sind, was die immer komplexer werdenden Zusammenhänge zwischen Beleuchtungsanlagen, Betriebsmitteln, deren Steuerungen und weitere interdisziplinäre Kenntnisse betrifft. Außerdem benötigen sie als Basis umfassende Kenntnisse, unter anderem in der Licht- und Beleuchtungstechnik.

Mit dem Zertifizierungszeichen „DIN-Geprüfter Lichttechniker" dokumentieren Sie, dass Sie die geforderten Fachkenntnisse laut der DIN 67517 "Lichttechnik- Anforderungen an die Qualifikation des Lichttechnikers – Innenbeleuchtung“ bzw. DIN 67518 "Lichttechnik- Anforderungen an die Qualifikation des Lichttechnikers – Außenbeleuchtung“ im Rahmen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erworben und durch praktische Erfahrung vertieft haben. Das Zertifikat kann außerdem als Nachweis der Qualifikation der Arbeit- oder Dienstleistungsnehmer für Ausschreibungen und öffentliche Vergaben dienen.

Video zum DIN-Geprüften Lichttechniker

Prüfgrundlagen

Grundlage für die Vergabe des Zertifizierungszeichens "DIN-Geprüft" sind die folgenden DIN-Normen:

  • DIN 67517 "Lichttechnik- Anforderungen an die Qualifikation des „Zertifizierten Lichttechnikers – Innenbeleuchtung"
  • DIN 67518 "Lichttechnik- Anforderungen an die Qualifikation des „Zertifizierten Lichttechnikers – Außenbeleuchtung"

sowie unser Zertifizierungsprogramm "DIN-Geprüfter Lichttechniker Außen- und Innenbeleuchtung".

Im Zertifizierungsprogramm sind die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung und Zertifizierung, die Maßnahmen zur Überwachung sowie der Ausbildungsplan hinterlegt, der die Modulinhalte und damit auch die Prüfungsinhalte abbildet.

Mit diesen Anforderungen wird sichergestellt, dass technikaffine Personen, sowohl mit weniger elektrotechnischem Hintergrund als auch mit speziellen Ausbildungen auf diese neue Herausforderung der Zukunft vorbereitet sind. Sie weisen damit nach, dass sie ihr Wissen nicht nur einmal erlernt haben, sondern auch regelmäßig anwenden und immer wieder neu vertiefen.

Zulassungsüberprüfung

Teilnehmer am Zertifizierungsverfahren müssen eine der unten aufgeführten Basisanforderungen nachweisen:

  • Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem elektrotechnischen Ausbildungsberuf mit anschließend mindestens 2-jähriger Berufspraxis in diesem Bereich
  • Meisterprüfung im Elektrotechnikgewerbe (oder äquivalent)
  • Fachabitur "Technik" mit mindestens 3-jähriger Tätigkeit in einer mit Elektro- oder Lichttechnik befassten Berufssparte
  • Nachweis einer mindestens 5-jährigen Tätigkeit in einer mit Elektro- oder Lichttechnik befassten Berufssparte
  • Abgeschlossenes technisches Studium (Bachelor bzw. äquivalenter oder höherer Abschluss), z. B. der Elektrotechnik oder Architektur

Für einen reibungslosen Durchlauf des Zertifizierungsvorganges ist es erforderlich, dass DIN CERTCO alle Antragsunterlagen in der Regel mindestens 1 Monat vor Prüfungsbeginn zur Bewertung vorliegen.

Antragstellung

Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller bei DIN CERTCO schriftlich einzureichen:

  • Antrag auf Zertifizierung im Original und mit rechtsverbindlicher Unterschrift/Firmenstempel
  • Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
  • Zeugnisse oder Nachweise über die unten aufgeführten und geforderten beruflichen Tätigkeiten im Bereich der Licht- bzw. Elektrotechnik

Schulungspartner und Seminarreihe

Durch einen von DIN CERTCO anerkannten Schulungspartner (siehe unten) werden schließlich im Rahmen einer mehrere Module umfassenden Seminarreihe die geforderten theoretischen Kenntnisse und die notwendigen praktischen Fertigkeiten vermittelt. Die Module für die Innenbeleuchtung beinhalten die folgenden Themenbereiche:

  • Lichttechnische Grundlagen
  • Lichtquellen
  • Leuchtentechnik
  • Lichtplanung von Innenbeleuchtung
  • Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Umwelt
  • Prüfung und Bewertung von Beleuchtungsanlagen
  • Elektrotechnische Grundkenntnisse
  • Elektrische Beleuchtungsanlagen und störungsarme Elektroinstallation
  • Steuerung und Regelung von Beleuchtungsanlagen

Die Module für die Außenbeleuchtung beinhalten die folgenden Themenbereiche:

  • Lichttechnische Grundlagen
  • Lichtquellen
  • Leuchtentechnik
  • Lichtplanung von Außenbeleuchtung
  • Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Umwelt
  • Prüfung und Bewertung von Beleuchtungsanlagen
  • Elektrotechnische Grundkenntnisse
  • Elektrische Beleuchtungsanlagen
  • Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlagen

Dort, wo sich Themen überschneiden, werden gemeinsame Seminare angeboten.

Weitere Informationen zur Anerkennung als Schulungspartner erhalten Sie weiter unten unter "Dokumente".

Prüfungsinhalte

Für die Prüfung sind die Inhalte derSeminarmodule ausschlaggebend. Die Prüfung erfolgt mittels Online-Test und deckt Themen ab, die einerseits in den einzelnen Modulen behandelt werden andererseits während der späteren Tätigkeit auftreten können. Es können die Prüfungen zusammen an einem Tag absolviert werden, wenn sowohl die Innen- als auch die Außenbeleuchtung interessant erscheint.

Bei positiver Bewertung der Prüfungsergebnisse durch DIN CERTCO erhält der DIN-Geprüfte Lichttechniker Innenbeleuchtung ein Zertifikat, das eine Gültigkeit von 5 Jahren hat. Darüber hinaus bekommt er das Zeichennutzungsrecht für das DIN-Zeichen "DIN-Geprüft" sowie einen Ausweis zur Dokumentation seiner Qualifikation Vor-Ort.

Die Registernummer zur eindeutigen Identifizierung des DIN-Geprüften Lichttechnikers Innenbeleuchtung hat folgenden Aufbau: PZ-LTI-0000 bzw. für die Außenbeleuchtung PZ-LTA-000.

Aufrechterhaltung der Fachkenntnisse

Während der Gültigkeit des Zertifikats muss der DIN-geprüfte Lichttechniker regelmäßig nachweisen, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten nach DIN 67517 bzw. DIN 64718 anwendet und auf dem aktuellen Stand der Technik hält. Der Nachweis hierzu erfolgt durch Einreichen von Teilnahmebestätigungen bei DIN CERTCO zusammengefasst für jeweils 2 Jahre. Der erste Nachweis erfolgt im dritten Zertifizierungsjahr, und zwar für die zurückliegenden 2 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats kann auf Antrag des Zertifikatinhabers die Gültigkeit des Zertifikats um weitere 5 Jahre verlängert werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Einzelpersonen können durch die Personenzertifizierung ihre Kompetenz hervorheben und nachvollziehbar darlegen. Im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems kann die Personenzertifizierung bei der Erfüllung des Elements Qualifikation hilfreich sein. Mit dem Zertifikat kann der Fachmann darüber hinaus darstellen, dass seine Kenntnisse in Bezug auf die DIN 67517 bzw. DIN 67518 immer "up to date" sind - das schafft Vertrauen!

FAQ – Fragen und Antworten zur Zertifizierung zum Lichttechniker Innen- oder/und Außenbeleuchtung

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An wen wendet sich die Zertifizierung?

An alle Personen (Selbständige, Angestellte, Privatpersonen), die im Bereich Lichttechnik tätig sind oder dort tätig werden wollen.

Was sind die Vorteile als „DIN-Geprüfter Lichttechniker“?

Zusätzliche Ausbildung mit abgeschlossener Prüfung und Bestätigung mittels eines Zertifikats und Ausweises durch einen unabhängigen Dritten

Anerkannte Weiterbildung mit hohen Qualifikationsanforderungen und deren Sicherstellung, welche in Ausschreibungen vermehrt gefordert werden

Mit der international anerkannten und geschützten DIN-Marke können Sie sich vom Markt abheben. Zusätzlich erhalten Sie das Zeichennutzungsrecht für das „DIN-Geprüft“-Zeichen.

Aufnahme in unsere Online Datenbank als DIN-Geprüfter Lichttechniker inklusive der Darstellung Ihres Firmenlogos

Aufgrund der Kooperation mit TRILUX und BFE haben Sie starke Ausbildungspartner und Experten an Ihrer Seite

DIN CERTCO als unabhängige und neutrale Zertifizierungsstelle bestätigt Ihre Qualifikation

Zur Anwendung kommt neben den Normen DIN 67517 und DIN 67518 unser Zertifizierungsprogramm.

Woher weiß man, ob man zur Prüfung/Zertifizierung zugelassen wird?

In unserem Zertifizierungsprogramm finden Sie die Anforderungen und die hierfür erforderlichen Dokumente zum Einreichen. Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren.

Nach Eingang der Antragsunterlagen und positiver Bewertung dieser, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, worin der Prüfungstermin und Ort mitgeteilt bzw. bestätigt wird. Diese Auftragsbestätigung gilt auch als Zulassung zur Prüfung. Das Schreiben muss zur Prüfung nicht mitgebracht/vorgezeigt werden.

Muss ich an einer Schulung teilnehmen, um zur Prüfung zugelassen werden zu können?

Die Teilnahme an der Schulung ist eine Empfehlung zur Vorbereitung auf die Prüfung, aber keine Zulassungsvoraussetzung. Eine Teilnahme an der Prüfung ohne vorhergehende Schulung ist möglich, sofern man alternative Weiterbildungsnachweise vorab einreichen kann.

Was passiert, wenn ich z. B. krankheitsbedingt an der Prüfung nicht teilnehmen kann?

Bei Nichtteilnahme kann am nächsten Prüfungstermin teilgenommen werden. Wurde an 3 Prüfungstermine nicht teilgenommen, so wird ggf. das Verfahren vorerst abgebrochen. Das Gleiche gilt auch für Wiederholungsprüfungen. Wir prüfen jedoch jeden Einzelfall.

Alle Prüfungstermine finden Sie hier.

Wie ist die Aufgabenverteilung zwischen dem Schulungspartner und DIN CERTCO?

Der Schulungspartner ist grundsätzlich Ansprechpartner zu den Schulungsinhalten, -abläufen und der Abrechnung der Schulung. Die Schulungspartner informieren DIN CERTCO über die angemeldeten Teilnehmer, damit DIN CERTCO die Prüfung entsprechend vorbereiten kann. In der Regel erfolgt die Abrechnung der Schulungsgebühren im Voraus.

DIN CERTCO ist für alle Themen zur Prüfung und Zertifizierung Ansprechpartner. Die Prüfungsvorbereitung, Durchführung und Auswertung erfolgt über DIN CERTCO. Auch die Abrechnung der Zertifizierungsgebühren erfolgt ausschließlich über DIN CERTCO und erst nach Abschluss des Verfahrens.

Wer ist Inhaber des Zertifikats?

Es ist eine personengebundene Zertifizierung. Vertragspartner und somit Haftender des Zertifikats ist letztlich der, der die Rechnung begleicht. Wird die Rechnung auf eine Privatperson ausgestellt, so haftet diese. Bei Rechnungstellung auf eine Firma ist diese verantwortlich und muss den Antrag mit Firmenstempel signieren.

Die Festlegung des Rechnungsempfängers erfolgt im Antragsformular.

Grundsätzlich kann das Zertifikat auch auf eine Privatperson mit Rechnungstellung an die Firma oder umgekehrt erfolgen.

Wann erfolgt die Abrechnung bei DIN CERTCO?

Die Rechnung wird nach Abschluss des Verfahrens zusammen mit dem Zertifikat und ggf. dem Ausweis versandt. Vorkasse-Rechnungen sind auf Wunsch oder in Einzelfällen möglich.

Warum gibt es eine Lizenzgebühr?

Ab dem Folgejahr der Erstzertifizierung wird pauschal eine kalenderjährliche Nutzungsgebühr für das Zeichen "DIN-Geprüfter Lichttechniker" erhoben. Welche Leistungen hiermit noch abgedeckt sind, entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Gebührenordnung.

Da das Zeichen vom Deutschen Institut für Normung e. V. gestellt wird und hierfür Lizenzgebühren verlangt werden, müssen wir diese an den Zeichennutzer (Zertifikatinhaber) weiterreichen.

Was passiert, wenn ich als Mitarbeiter das Unternehmen verlasse bzw. wechsle?

Das Zertifikat kann grundsätzlich auf den neuen Arbeitgeber oder auf eine Privatperson umgeschrieben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der vorherige Arbeitgeber einer Umschreibung mittels einer Einverständniserklärung zustimmt. Sollte die Einverständniserklärung nicht vorliegen, so ist eine Erstzertifizierung mit neuer Registernummer ohne erneute Prüfung möglich.

Bei einer Umschreibung von einer Privatperson auf die Firma ist eine Einverständniserklärung nicht erforderlich.

In beiden Fällen muss ein Antrag auf Umschreibung gestellt werden.

Dokumente - Zertifizierung zum DIN-Geprüften Lichttechniker Innenbeleuchtung

pdf Antrag zum DIN-Geprüften Lichttechniker 147 KB Download
pdf Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Lichttechniker 369 KB Download
pdf Gebührenordnung DIN-Geprüfter Lichttechniker 123 KB Download
pdf Einverständniserklärung Personenzertifizierung 61 KB Download
pdf Merkblatt Vertragspartner Personenzertifizierung 130 KB Download
pdf AGB 273 KB Download
pdf Prüf-, Registrierungs- und Zertifizierungsordnung 258 KB Download

Dokumente - Anerkennung von Schulungspartnern

pdf Antrag auf Anerkennung als Schulungspartner 124 KB Download
pdf Gebührenordnung Anerkennung Schulungspartner Lichttechniker 216 KB Download
pdf Richtlinie 95 KB Download

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