Ein einheitliches Produktqualitätszeichen für die europäischen Verbraucher
Europa wächst zusammen - auch in der Produktkennzeichnung. Seit dem Januar 2002 kann der Verbraucher seine Einkäufe in Europa in einer einheitlichen Währung tätigen. Er kann nun aber auch sicher sein, dass alle mit der KEYMARK gekennzeichneten Produkte und Dienstleistungen einheitlichen europäischen Qualitätsstandards entsprechen.
Auf Empfehlung des Europäischen Rates zur Verbesserung der Verbraucherschutzinteressen und um der Verunsicherung von Verbrauchern durch eine Zeichenvielfalt entgegenzuwirken, haben die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC ein europäisch vereinheitlichtes Verfahren für die Kennzeichnung von genormten Produkten geschaffen.
Die KEYMARK
Die KEYMARK ist das europäische Zertifizierungszeichen, das die Übereinstimmung von Produkten und Dienstleistungen mit Europäischen Normen dokumentiert.
Während die CE-Kennzeichnung primär die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards anzeigt, bietet die KEYMARK dem Verbraucher einen echten Mehrwert: die geprüfte und zertifizierte Einhaltung einheitlicher europäischer Qualitätsstandards. Die für bestimmte Produkte gesetzlich geforderte CE-Kennzeichnung kann damit in sinnvoller Weise ergänzt werden.
Ein Produkt darf nur dann mit der KEYMARK gekennzeichnet werden, wenn es zuvor durch neutrale, unabhängige und kompetente Stellen geprüft und zertifiziert wurde. Inspektion und Typprüfung stellen neben der regelmäßigen Überwachung wichtige Elemente des Verfahrens zur Vergabe der KEYMARK dar.
Darüber hinaus muss der Hersteller eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) unter Berücksichtigung der Elemente der Normenreihe EN ISO 9001 durchführen. Dieses Qualitätssystem unterliegt einer jährlichen Überwachung und wird durch eine mindestens alle 2 Jahre stattfindende Produktprüfung ergänzt.
Alle am Verfahren teilnehmenden Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen müssen eine Akkreditierung nach den einschlägigen Normen nachweisen. Darüber hinaus müssen Zertifizierungsstellen bevollmächtigt sein, die KEYMARK zu vergeben.
Seit 2015 wird die Bevollmächtigung von Zertifizierungsstellen, die Verwaltung der KEYMARK sowie das Management im Auftrag von CEN durch DIN CERTCO wahrgenommen.
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